Absolute Sicherheit ist – nicht nur am Berg – eine Fiktion. Aber wie viel Un­sicherheit soll man in Kauf nehmen dürfen? Wie viel Selbstverantwortung soll oder muss beim Sportler bleiben? Und welche Gefahr geht von zu viel ­Sicherheit aus?

Klaus Höfler


Extrembergsteiger Alexander Huber ist ein Freund klarer Worte. „Man darf das Feld nicht den Chaoten überlassen, die sich nur auf Apps verlassen und ohne Hausverstand in die Berge gehen.“ Huber, ein Kopf des für waghalsige Steilwandklettereien bekannten Brüderduos „Huberbuam“, bricht eine Lanze für mehr Selbstverantwortung am Berg –und für eine „kräftige finanzielle Beteiligung“, sollte aufgrund von fahrlässigem Handeln ein Rettungseinsatz notwendig werden. Das mit Verboten zu regeln, „kann man nämlich vergessen“.

Die so adressierten „Täter“ kontern mit einem diffusen „Recht auf Risiko“ – und gehen im Fall des Notfalls zudem von einem „Recht auf Rettung“ aus. Ein provokanter Anspruch im Spannungsfeld zwischen leichtfertiger Selbstgefährdung und allumfassendem Hilfsanspruch. Ego-Shooter-Denken gegen Vollkaskomentalität? Da bleibt wenig Aussicht auf Harmonie. Ein Spiegelbild der Polarisierung beim Umgang mit Gefahr und Sicherheit. Auf der einen Seite der Hype um Extremsportler, die auf Felswänden, Skipisten und Rennstrecken Kopf und Kragen riskieren, um ihren Adrenalinhunger und Marktwert zu füttern. Auf der anderen Seite die Ängste der Helikopter-Eltern, die das Lebensumfeld ihres Kindes in Watte packen, damit ihm nur ja nichts passiert.

Was auf der Strecke bleibt, ist ein abgeklärter Umgang mit dem Ungewissen, ein neugieriges Erfahrungen-Sammeln, eine gesunde Risikobereitschaft, die neue Chancen eröffnet. Nur wer wagt, gewinnt. Wobei auch hier die Sache nicht so eindeutig ist. Denn Sicherheit ist ein menschliches Grundbedürfnis. Es bremst und begrenzt die Neigung zu Panik und Hysterie im Augenblick der Gefahr. Und es entspricht dem Zeitgeist, der aus dem Risiko eine Tauschware gemacht hat: Sicherheitsverantwortung wird an Experten oder die Gemeinschaft delegiert. Der Kunde zahlt, der Ausrüster, der Guide, die Privatversicherung, das Sozialsystem liefert.

Das Minimieren von individuellem Risiko ist aber nicht nur ein gewinnträchtiges Geschäftsmodell, sondern auch ein Erfolgsrezept der Evolution. Einerseits. Andererseits kann eine Gesellschaft nicht nur an übergroßen Gefahren zugrunde gehen, sondern auch an einem Übermaß an Sicherheit scheitern, weil dadurch jede Form von Flexibilität, Reaktionsfähigkeit und auch Freude am Tun verloren geht. Soziologen gehen sogar so weit, dass sie Gesellschaften mit übermäßigem Sicherheitsbedürfnis ein beschleunigtes Altern attestieren, weil der Anschluss an neue Entwicklungen verloren geht. 

Wer Sicherheit demnach nur als Abwehr von Gefährdungen und Sorgen versteht, wird sich in Immobilität und Erstarrung wiederfinden und verliert seine Sensibilität für Veränderungen. Gerade im Sport kann diese selbstbefohlene Passivität Basis für bittere Niederlagen sein. Siege dagegen brauchen Aktivität, Mut, Risikobereitschaft und Freiräume, sie ausleben zu können.  

Auf dieser Argumentationsroute kraxelt auch Bergführerin und Bergsteigerin Lisi Steurer: „Als Menschen und als Gesellschaft haben wir ein Recht, uns riskieren zu dürfen.“ Man habe ein Recht, sich zu erfahren und seine Grenzen auszuloten, plädiert die Osttirolerin für mehr gesellschaftliche Akzeptanz und Toleranz – auch im Falle des Scheiterns. Ähnlich argumentiert der Alpenverein in seinem „Risiko-Manifest“, in dem er Risiko als fixen Bestandteil des Lebens herausstreicht und eine Art individuellen – aber nicht bedingungslosen – Rechtsanspruch daraus ableitet. Voraussetzung sei Risikokompetenz. 

Es geht, so der Alpenverein, um ein Erkennen und Beurteilen tatsächlicher oder vermeintlicher riskanter Situationen und angemessenes Anpassen des eigenen Verhaltens. Es geht um einen konsequent verantwortungsbewussten Umgang mit Risikosituationen. Es geht um Risiken, die der Mensch freiwillig eingeht, und aus denen er wertvolle Entwicklungsimpulse für den eigenen Selbstwert, für soziale und ökologische Verantwortung gewinnen kann. Es geht um Risiken, die der Mensch selbst kontrollieren und mit zunehmendem Wissen, Können und einem Mehr an Erfahrung auch steigern kann.

Es geht nicht, heißt es in dem Manifest, um Risiken, die durch Betroffene weder wählbar noch durch persönliche Kompetenzen kontrollierbar sind wie beispielsweise Naturkatastrophen, technisches Versagen, Epidemien oder unverschuldete Verkehrsunfälle. Risikokompetenz, darüber sind sich Sozialpädagogen, Sporttrainer wie Alpinlobbyisten einig, werde jedenfalls nicht durch Ignorieren oder Ausweichen von Gefahrenquellen und risikohaltigen Situationen erreicht. Vielmehr gehe es um eine reflektierende Auseinandersetzung mit der gestellten Aufgabe, selbstbestimmtes Handeln und ein Anerkennen von Grenzen der Beherrschbarkeit. Je größer der entsprechende Erfahrungsschatz, desto intensiver wird das Vertrauen in die eigene Intuition und umso größer ist die Chance, die richtigen Entscheidungen zu treffen. 

Im Extremfall gibt es keine Abwägung zwischen dem Leben der Opfer und ­jenem der Retter: „Da haben die Retter klar Vorrang.“

Bergsteigerin Lisi Steurer

Vorbild könnte die Pädagogik sein. Sie rät, sich von der veralteten, risikoaversen „Bewahrpädagogik“, die einen Schutzschirm über sämtliche Gefahren und Risiken spannt, zu verabschieden und sie durch eine „Bewährpädagogik“ zu ersetzen – sich also bewusst und gezielt mit Gefahren und Risiken auseinanderzusetzen und dabei den sinnvollen und sicheren Umgang mit ihnen zu lernen. Die Realität sieht (leider) vielfach anders aus. „Risikobereitschaft und Leichtsinn werden extremer“, beklagt Andreas Eder, Einsatzleiter bei der Bergrettung im Zillertal. Als Reaktion preschte Anton Mattle, Bürgermeister von Galtür, im vorvergangenen Winter mit einer Radikalforderung nach vorne, indem er in einer ersten Reaktion strafrechtliche Konsequenzen für jene verlangte, die auch höchste Lawinenwarnstufen miss­achtend sich trotzdem ins gefährliche Gelände aufmachen. 

Wenn dann etwas passiert, wird die Rettung zunehmend als Dienstleistung gesehen, für die es einen Rechtsanspruch gibt. Aber stimmt das auch? „Jein“, relativieren Juristen. Denn die tatsächliche Rettungspflicht ist durch die Sorgfaltspflicht des Einsatzleiters klar limitiert. Im Extremfall gibt es keine Abwägung zwischen dem Leben der Opfer und jenem der Retter: „Da haben die Retter klar Vorrang“. „Niemand geht in die Berge, um zu sterben“, ist Bergsteigerin Lisi Steurer überzeugt. Aber diese Worst- Case-Konsequenz sei zu berücksichtigen, wenn man auf ein Recht auf Risiko bestehe und dessen Grenzen selbst definiert, sagt Steurer. Solange man aber niemand anderes mit seinen Entscheidungen gefährde, rät sie zu mehr Wagnis. Der Lohn können unvergesslich schöne Erlebnisse sein.