Was es rund um die Radfahrprüfung und die Teilnahme von Kindern am Straßenverkehr zu wissen gilt – und wie man seinen Nachwuchs optimal darauf vorbereitet.

Lukas Schnitzer
Lukas Schnitzer

Wenn die Tage wieder länger werden, beginnt auch wieder die Zeit der Radfahrer. Die ersten Frühlingsboten locken dann nicht nur die Großen zurück in den Sattel, sondern machen auch dem Nachwuchs Lust auf Erkundungstouren auf zwei Rädern. Besonders spannend wird es für kleine Radhelden, wenn die erste Tour mit erfolgreich abgelegter Radfahrprüfung und ohne Erwachsene in Aussicht steht. Entdeckt hier jemand den eigenen Nachwuchs wieder? Dann kommt unser kleiner Ratgeber rund um die Themen Kinder, Fahrrad und Straßenverkehr gerade recht.
 

Wer darf auf öffentliche Straßen?
In Österreich gibt es klare gesetzliche Regelungen darüber, wer wann, wie und mit wem als Radfahrer auf öffentlichen Straßen unterwegs sein darf. „Das Mindestalter in Österreich, um am Straßenverkehr teilnehmen zu dürfen, liegt bei zwölf Jahren, mit Fahrradausweis bei zehn Jahren bzw. wenn das Kind das neunte Lebensjahr vollendet hat und die vierte Schulstufe besucht“, fasst Belinda Ableitinger vom Kinderfahrrad-Spezialisten woom die Gesetzeslage sinngemäß zusammen. Ohne erfolgreich abgelegte Radfahrprüfung dürfen Kinder ­unter zwölf Jahren hingegen nur unter Aufsicht einer mindestens 16-jährigen Begleitperson auf öffentlichen Straßen Rad fahren. Ein weiterer Aspekt, den Thomas Pressl vom heimischen Fahrradplatzhirsch KTM in den Raum stellt: Für Kinder unter 12 Jahren gilt in Österreich die Helmpflicht. Und zwar egal, ob sie selbst Rad fahren oder in einem Radanhänger oder Kindersitz sitzen.

Wie das Fahrrad ausgestattet sein muss, um legal auf den Straßen unterwegs zu sein, regelt die Fahrradverordnung des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK), weiß Belinda Ableitinger. Prinzipiell, so fasst Thomas Pressl zusammen, müssen Kinderfahrräder, welche am öffentlichen Verkehr teilnehmen, den Richtlinien eines Erwachsenen-Fahrrades entsprechen. Genaue Details rund um Bremsen, Reflektoren, „Katzenaugen“, Beleuchtung und Co. finden sich in unserer Übersichtstabelle. 

Regeln für den Straßenverkehr

Jedes im Straßenverkehr benutzte Fahrrad (Ausnahme Rennräder) muss wie folgt ausgerüstet sein:

  • zwei voneinander unabhängig wirkende Bremsvorrichtungen
  • eine Vorrichtung zur Abgabe von akustischen Warnzeichen
  • ein hell leuchtender, mit dem Fahrrad fest verbundener Scheinwerfer, der die Fahrbahn nach vorne mit weißem oder hellgelbem Licht mit einer Lichtstärke von mindestens 100 cd beleuchtet. Der Scheinwerfer darf auch abnehmbar und/oder batteriebetrieben sein.
  • ein rotes Rücklicht mit einer Lichtstärke von mindestens 1 cd. Das Rücklicht darf auch abnehmbar und/oder batteriebetrieben sein.
  • HINWEIS: Der Scheinwerfer vorne darf kein Blinklicht sein! Beim Rücklicht hingegen ist Blinklicht erlaubt. Wenn ein Fahrrad nur bei Tag und guter Sicht auf einer Straße benützt wird, darf die Beleuchtungsanlage abgenommen werden.
  • ein weißer, nach vorne wirkender respektive ein roter, nach hinten wirkender Rückstrahler oder Rückstrahlmaterialien, die den Bestimmungen der ECE-Regelung Nr. R104 entsprechen, mit einer Lichteintrittsfläche von mindestens 20 cm2; die Rückstrahler dürfen mit dem Scheinwerfer verbunden sein
  • gelbe Rückstrahler an den Pedalen
  • an jedem Rad Reifen, deren Seitenwände ringförmig zusammenhängend weiß oder gelb rückstrahlend sind oder Rückstrahler respektive Rückstrahlmaterialien, die den Bestimmungen der ECE-Regelung Nr. R104 entsprechen, mit einer Lichteintrittsfläche von mindestens 20 cm2

Tipps fürs Fahrrad
Sicherheit im Straßenverkehr beginnt für Belinda Ableitinger bereits vor der Fahrt – sind alle Schrauben und Schnellspanner fest, haben die Reifen genügend Luft,  funktionieren Bremsen und Licht? Wichtig beim Fahrrad selbst, so Thomas Pressl, sei auch der Einsatz hochwertiger Materialien und entsprechend gute Verarbeitung. Hochwertige Räder lassen sich auch einfacher weiterverkaufen oder an jüngere Verwandtschaft weitergeben, wenn das Kind dem Rad (zu schnell) entwachsen ist.

Vor dem Kauf sollte man auch unbedingt abwägen, für welchen Einsatz das Rad tatsächlich verwendet werden soll. Steht der tägliche Schulweg am Plan, sind eine hochwertige Lichtanlage (Nabendynamo), ein Gepäckträger und Schutzbleche empfehlenswert. Ist das Kinderrad rein für die Freizeit gedacht, rückt ein möglichst niedriges Gewicht in den Vordergrund. 

Die Vorbereitung auf den Verkehr
In den vierten Klassen der Volksschule ist es oft üblich, die (freiwillige) Radfahrprüfung anzubieten und vorzubereiten. Die Prüfung besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil, wobei die praktische Prüfung von einem Polizisten abgenommen wird. Sind beide Prüfungsteile bestanden, wird dem Kind der Fahrrad­ausweis überreicht. Das österreichische ­Jugendrotkreuz bietet dazu umfassendes Lern- und Hilfsmaterial, die Lern-App „JRK Mobile Campus“ ­sowie die Lernplattform www.radfahrprüfung.at an.

Möchte man sein Kind auf den Straßenverkehr (egal ob in Begleitung oder alleine) vorbereiten, empfiehlt Belinda Ableitinger dem Nachwuchs die wichtigsten Verkehrsregeln und -zeichen zu erklären und das richtige Verhalten im Straßenverkehr zu trainieren. Zunächst, so rät die Expertin, gilt es eine Route zu wählen, die möglichst sicher und stressfrei für alle ist, große Kreuzungen und starker Verkehr sind dabei zu meiden. Als Einstieg empfehlen sich auch bekannte Routen, etwa der Schulweg. Durch spielerisches Üben lassen sich in gefahrloser Umgebung auch konkrete Situationen im Straßenverkehr nachstellen – etwa das punktgenaue Bremsen auf markierten Linien oder das richtige Verhalten und Stehenbleiben an Kreuzungen. Auch der sichere Schulterblick lässt sich spielerisch trainieren, etwa indem man dem vorbeifahrenden Kind eine Zahl mit den Fingern anzeigt, die erkannt und zugerufen werden soll. 

Generell gilt: Übung macht auch im Verkehr den Meister. Wir Erwachsenen sollten uns aber dabei immer unserer Vorbildfunktion bewusst sein. „Denn in neuen Situationen ist für Kinder ein Vorbild wichtig, von dem sie das richtige Verhalten abschauen und nachahmen können“, gibt Belinda Ableitinger abschließend als Hinweis mit auf den Weg.