Das Tragen eines Bikehelms sollte ja selbstverständlich sein, trotzdem ist das ein Urteil, das Aufsehen erregt: Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat entschieden, dass Radfahrer, die rennmäßig trainieren und verunglücken, eine Mitschuld an ihren Kopfverletzungen haben, wenn sie beim Unfall keinen Helm tragen.AUSLÖSER: Zwei Rennradfahrer waren im Bezirk Vöcklabruck (OÖ) verunglückt, als eine 85-Jährige die Straße überqueren wollte. Die beiden Sportler, die Windschatten fuhren und mit rund 35 km/h unterwegs waren, kamen bei der Notbremsung zu Sturz; einer zog sich schwere Kopfverletzungen mit Dauerfolgen zu. Beide Biker hatten keinen Helm getragen. LAUT OGH-URTEIL bedeuten hohes Tempo und Windschattenfahren ein besonderes Risiko, das Tragen eines Helms ist demnach bei „rennmäßigem Training“ Pflicht. Die bitteren Folgen für den schwer verletzten Radsportler: Seine Schadenersatzansprüche wurden wegen „Mitverschuldens“ auf 50 Prozent heruntergekürzt!