„Von Fall zu Fall“: In unserer neuen Serie wollen wir ab sofort an konkreten Beispielen aufzeigen, in welch missliche Lage Hobbysportler geraten können. Und wie sie sich absichern können, um zumindest finanziellen Schaden abzuwenden.

Die nagelneuen Skischuhe brachten Peter M., einem 37-jährigen erfahrenen Hobbyskifahrer, kein Glück. Bei einem Sturz verweigerte die Sicherheitsbindung auf seinen erst ein Jahr alten Skiern nämlich ihren Dienst. Peter erlitt einen schmerzhaften, komplizierten Unterschenkeldrehbruch, musste von der Piste mit dem Hubschrauber ins nächstgelegene Krankenhaus geflogen und dort sofort operiert werden. Sieben Tage dauerte die Anschlussbehandlung im Spital, ehe er mit Gipsbein und auf Krücken in die häusliche Pflege entlassen wurde. Ein Krankenstand mit langwieriger Physiotherapie folgte.
Angesichts der Verletzung waren die „Begleitumstände“, die das ungeplante Ende eines Skiausflugs mit sich brachte, zwar das kleinere Problem – aber ein „Klacks“ waren sie auch nicht. Im Fall von Peter M. (der den Skitag allein verbracht hatte) stand dessen Auto verwaist an der Talstation, 240 Kilometer vom Heimatort entfernt. Für den Krankenhausaufenthalt benötigte er dringend Kleidung und Toiletteartikel. Ein Freund Peters machte sich daher mit dem Zug auf den Weg, brachte ihm das Benötigte und fuhr mit dessen Auto heim. Peters Hotelzimmer ließ sich kurzfristig auch nicht stornieren – und die teuren Ski haben den Crash auch nicht unversehrt überstanden.

KOSTEN: 6.200 EURO
Freilich, mit rund 5.000 Euro war die Hubschrauberbergung der größte finanzielle Brocken, aber auch die sonstigen finanziellen Folgen des Skiunfalls läpperten sich zusammen: Zugfahrt für Peters Bekannten € 40,- plus Telefonate € 10,-; beschädigte Ski € 300,-; nicht genutzter Hotelaufenthalt € 200,-; nicht genutzter Skipass € 90,-; Selbstbeteiligung Heilbehelfe (Krücken) € 30,-; Selbstbehalt für Medikamente € 30,- und für Physiotherapien € 400,- sowie die Taxifahrten zu den Therapien € 100,-.
Macht in Summe 6.200 Euro , die der Skiunfall an Kosten verursachte, und Peter zahlen hätte müssen – wenn er sich nicht vorher versichert hätte! So aber wurden die gesamten Kosten von seiner privaten Freizeitunfallversicherung übernommen! Was uns dieser durchaus nicht außergewöhnliche Skiunfall vor Augen führt: Nicht nur die oft zitierte Hubschrauberbergung frisst im Bedarfsfall ein Loch ins Budget – auch vermeintliche Kleinigkeiten in der Krankenhausbehandlung und Rehabilitation, die von den gesetzlichen Krankenversicherungen nicht getragen werden, summieren sich.

WAS IST INKLUDIERT?
Und noch eine wichtige Erkenntnis für alle Sportler: Beim Abschluss einer Freizeitunfallversicherung empfiehlt es sich, nicht nur auf die Versicherungsprämie zu schauen, sondern auch die inkludierten Leistungen genau in Augenschein zu nehmen. Da gibt es nämlich erhebliche Unterschiede – und es lassen sind manche Leistungen dazu- oder abwählen. Zum Beispiel sind der Ersatz der Hotelkosten, einer beschädigten Ausrüstung usw. o nicht automatisch inkludiert. Von Peter M. nicht in Anspruch genommen, aber für einen ähnlichen Fall überlegenswert wäre noch eine Versicherung, die den Transport in ein Krankenhaus nach Wahl übernimmt. Das fällt unter die sogenannten „Assistance-Leistungen“ vieler Versicherungen. Der wichtigste Schluss aber, der aus diesem beschriebenen Fall zu ziehen ist: Ohne zusätzliche Unfallversicherung kann der Freizeitsport schnell zum sündteuren „Spaß“ werden.