Für den Sport sind im österreichischen Bundesbudget 2025 und 2026 jeweils 202 Millionen Euro veranschlagt. Der parlamentarische Budgetdienst weist gegenüber dem tatsächlichen Erfolg des Jahres 2024 einen Rückgang von 24 Millionen Euro aus, das sind 10,5 Prozent.


Woher dieses Geld stammt, steht in einem Gesetz, das gerade neu geschrieben wird. Den größten Teil der Bundes-Sportförderung zahlt der Glücksspielkonzessionär aus seinen Abgaben. Das Finanzministerium hat den Entwurf für ein neues Glücksspielgesetz am 4. August 2026 zur Notifikation an die Europäische Kommission übermittelt. Damit läuft eine dreimonatige Stillhaltefrist, vor deren Ende kein Beschluss möglich ist.

45 Prozent aus dem Glücksspieltopf gehen in den Breitensport
Der Mechanismus stammt aus der Nachkriegszeit. Am 18. Dezember 1948 beschloss der Nationalrat das Sporttotogesetz und band die Förderung des Sports erstmals an Wetteinnahmen. Heute steht die im Glücksspielgesetz. Der Bund stellt jährlich 120 Millionen Euro aus den Abgabenmitteln des Konzessionärs bereit. Seit 2024 wächst dieser Betrag in dem Ausmaß, in dem die glücksspielrechtlichen Bundesabgaben im Vorjahr gestiegen sind.

Verteilt wird nach einem Schlüssel aus dem Bundes-Sportförderungsgesetz 2017. Die Hälfte fließt in den Leistungs- und Spitzensport, 45 Prozent in den Breitensport, fünf Prozent an Organisationen mit besonderer Aufgabenstellung. Für einen Turnverein in der Steiermark heißt das, dass seine Bundesmittel aus derselben Quelle kommen wie die Vorbereitung eines Olympiakaders.

Der Entwurf, den das Finanzministerium nach Brüssel geschickt hat, ändert vor allem die Angebotsseite. Statt einer einzigen Online-Konzession soll ein offenes Verfahren eingeführt werden.

Das Kalkül dahinter ist fiskalisch. Mehr Abgaben fallen nur an, wenn die Spieler tatsächlich im konzessionierten Angebot landen. Solange es eine einzige legale Online-Adresse gibt, findet die Auswahl weitgehend außerhalb behördlicher Listen statt. Orientierung bieten private Vergleichsportale wie casino.at, auf denen online Casinos die von Experten überprüft werden, nach jeweils eigenen Kriterien bewertet sind. 

Das Sportbudget sank 2025 um 24 Millionen Euro
Die Besondere Bundes-Sportförderung, jener Teil, der direkt aus § 20 gespeist wird, liegt 2025 und 2026 bei je 110 Millionen Euro. 2024 waren es 120 Millionen. Die Allgemeine Sportförderung sinkt auf 85 Millionen, die Auszahlungen aus Transfers gehen von 91 auf 77 Millionen Euro zurück.

Sport-Staatssekretärin Michaela Schmidt erklärte im Nationalrat, durch Verschiebungen in der Abwicklung über die Bundes-Sport GmbH würden die Kürzungen real erst 2026 wirksam. Ab 2027 kehre man zur vollen Förderung zurück.

Wie weit Vorhaben und Umsetzung auseinanderliegen können, zeigt ein Detail aus dem Budgetausschuss. Die tägliche Bewegungseinheit in Bildungseinrichtungen, seit Jahren ein sportpolitisches Ziel, war im Juni 2025 zu 14 Prozent ausgerollt und kostete in diesem Umfang rund 15 Millionen Euro jährlich. Ein Vollausbau sei aus dem Sportbudget allein nicht zu stemmen, sagte Schmidt. Eine Bund-Länder-Vereinbarung kam nicht zustande, weil die Länder verlangen, dass der Bund die Kosten zur Gänze übernimmt.

Sportstätten sind für Gemeinden keine Pflichtaufgabe
Das Geld des Bundes geht an Verbände. Die Halle, in der trainiert wird, gehört meistens der Gemeinde, und dort gilt eine Regel, die in der Debatte selten vorkommt. Sportstätten zählen zur öffentlichen Daseinsvorsorge, sind aber keine kommunale Pflichtaufgabe. Verpflichtend ist nur, was eine Gemeinde als Schulträger braucht.

Im Auftrag des Österreichischen Städtebunds hat das Zentrum für Verwaltungsforschung KDZ durchgerechnet, was der Sport die Gemeinden kostet. Für 2023 kommt die Untersuchung vom Mai 2025 auf 593,7 Millionen Euro Zuschussbedarf inklusive Wien, also auf die Differenz zwischen Ausgaben und dem, was über Eintritte, Mieten und Transfers hereinkommt. Gegenüber 2014 ist das ein Plus von 59 Prozent, während der Verbraucherpreisindex im selben Zeitraum um 31 Prozent stieg.

Wohin dieses Geld 2023 floss, zeigt die Aufschlüsselung nach Anlagentypen.

  • Sportplätze 144,0 Millionen Euro
  • Turn- und Sporthallen 83,8 Millionen Euro
  • Freibäder 82,0 Millionen Euro
  • Hallenbäder 72,3 Millionen Euro
  • Eislaufplätze und Eishallen 16,6 Millionen Euro

Auf ebendiesen Anlagen werden die Breitensportbewerbe ausgetragen, die der Eventkalender für 2026 führt.

In Gänserndorf lässt sich besichtigen, wie eine einzelne Gemeinde damit umgeht. Das Hallenbad von 1980 war sanierungsbedürftig, die Stadtgemeinde konnte es allein nicht mehr halten, und die Alternative zur Kooperation wäre die Schließung gewesen. 30 Gemeinden der Region Marchfeld schlossen sich zusammen. Das Regionalbad ging im Februar 2020 in Betrieb, die Errichtung kostete neun Millionen Euro, und die beteiligten Gemeinden zahlen 20 Jahre lang einen Euro pro Einwohner und Jahr in den Betrieb.

Solche Konstruktionen werden schwieriger. Die Finanzierungsspielräume der Gemeinden haben sich seit 2023 gegenüber dem Vorkrisenniveau halbiert.

Ohne Sport keine Wetten, sagt der ASVÖ
Wetten sind in Österreich Landessache und in neun Landesgesetzen geregelt. In den Topf des § 20 fließt aus diesem Markt nichts, obwohl er auf den Ergebnissen von Vereinen, Verbänden und ehrenamtlichen Funktionären aufbaut. Wilhelm Blecha, Generalsekretär des Allgemeinen Sportverbands Österreich, hat das am 3. August so zugespitzt, dass es ohne Sport eben keine Wetten gäbe.