Düstere Aussichten für Mountainbiker! Diese „Wetterprognose“ für die neue Saison stellt Dietmar Gruber, der mit der Kampagne „legal Biken – auch in Österreich“ für mehr Bewegungsfreiheit der Bergradler kämpft. SPORTaktiv gibt dem Gründer des MTB- Vereins „upmove“ Platz, um über den ungleichen Kampf der Radsportler für Gleichberechtigung im Wald und in den Bergen zu schreiben.
Von Dietmar Gruber
Zum besseren Verständnis nochmals der Blick auf die Rechtslage: Das Forstgesetz 1975 und dessen Auslegung schließt das Radfahren generell vom „Betretungsrecht des Waldes zu Erholungszwecken“ aus. Im darüber liegenden Bergland ist es nicht viel besser – Großgrundeigentümer, meist getrieben durch jagdliche Interessen, legen sich bei der Forderung nach Öffnung der Forststraßen und Wanderwege für das Mountainbiken quer.
Um Mountainbiker aus dem Wald zu treiben, ist jedes Mittel recht: Polizeieinsätze, Anzeigen bei der Verwaltungsbehörde, Besitzstörungs- und Unterlassungsklagen. Aber auch außerhalb des rechtlichen Rahmens agiert man gegen „frevelnde“ Mountainbiker im Wald: Bilder von Wildkameras, die bei der Datenschutzbehörde unter dem Titel „Kameras zur Wildbeobachtung“ gemeldet wurden, werden schamlos als Beweismittel bei Verwaltungsbehörden vorgelegt.
Warum solche „Wildkameras“ überhaupt auf Wanderer und Mountainbiker gerichtet werden dürfen, ist eine generelle gesellschaftspolitische Frage. Dass diese aber als Beweismittel bei einer Verwaltungsübertretung akzeptiert werden, ist allein aus datenschutzrechtlichen Gründen eine ganz andere Sache.
ÖSTERREICH WIRD GEMIEDEN
Der Muckenkogel in Niederösterreich steht als Synonym für die prekäre Situation der Mountainbiker in Österreich. Hier wird eine gesamte Region von einem Jagdpächter in Geiselhaft genommen. Der Grundeigentümer, das Stift Lilienfeld, gibt sich öffentlich zwar immer wieder verständnisvoll für die Bedürfnisse der Bergradler, die eigenen Forstorgane aber fordern Polizeistreifen an, um „gesetzbrechende“ Mountainbiker auf einer Forststraße einkreisen und stellen zu können ...
Aber nicht nur dieses Gebiet wird mittlerweile aufgrund von Besitzstörungsklagen mit Streitwerten von 15.000 Euro oder Strafen von mehr als 1.000 Euro von den Freizeitbikern gemieden. Als Urlaubsdestination wird ganz Österreich von in- und ausländischen Mountainbikern immer öfter links liegen gelassen. Denn selbst, wenn man in touristisch beworbenen Bikeregionen radelt, wird man abseits der ausgewiesenen MTB-Strecken oft zurechtgewiesen oder gar abgestraft.
Die Unzahl von Fahrverbotsschildern auf allen Forststraßen und mittlerweile auch auf Wanderwegen vermittelt Mountainbikern ganz klar, dass sie hier nicht willkommen sind. Konsequenz: Auf in die Schweiz oder nach Italien, speziell Südtirol – dort sind Pedalritter herzlich willkommen.
ANPASSUNG DER GESETZE
Trutzpartien, wie sie von „upmove“, der MTB-Interessenvertretung, organisiert werden, gelten für Grundeigentümer, Forstverwaltungen und auch Behörden gar als subversiv. Deshalb „müssen“ diese Demos am Berg von der Polizei beobachtet und mit zivilen Agenten unterwandert werden. Dabei wird bei diesen Aktionen lediglich das Rad auf Forststraßen geschoben. Das Schieben fällt nämlich unter die momentane Auslegung des Betretungsrechtes – und ist somit legal. Ziel von „upmove“ ist es, die gesetzliche Lage an die gelebte Realität anzupassen. 800.000 Mountainbiker in Österreich dürfen nicht weiter kriminalisiert werden.
Aus Sicht des Bundesministeriums für Landwirtschaft wiederum ist die sogenannte vertragliche Lösung, bei der für die Wegenutzung bis zu 40 Cent pro Laufmeter und Jahr bezahlt werden, der einzig richtige Weg. Es ist durchaus möglich, dass diese Mauteinhebung in touristischen Regionen funktionieren kann. Selbst dort gibt es aber genügend Grundeigentümer, die aus Prinzip keine Radler und andere Erholungsuchende wollen.
Aber abseits der touristischen Zielgebiete kann dieser Plan nie funktionieren. Wer soll hier 10.000 Euro pro Jahr für eine knapp 30 km lange MTB-Strecke aufbringen? Und das neben den Kosten für Beschilderung und Instandhaltung der Strecken sowie für die Haftpflichtversicherung.
Vom Forstministerium werden „25.000 km offizielle MTB-Strecken“, die es in Österreich geben soll, als ausreichend bezeichnet. Wie man zu dieser Zahl kommt, konnte niemand sachlich beantworten. Abgesehen da von, dass es sich hierbei ausschließlich um Strecken handelt, die auch mit dem Citybike problemlos zu befahren sind ...
Somit ist es auch unerheblich, ob es vielleicht doch nur 10- oder 15.000 km sind. Tatsache ist, dass die Bundesforste mehr als 2.100 km Forst- und sinnigerweise Asphaltstraßen für MTB freigegeben haben; oder sollte man besser sagen, sich freikaufen ließen: Diese 2.100 km bringen den Bundesforsten Pachteinnahmen von 800.000 Euro pro Jahr.
VERSTECKTE STEUER
Aber der Eigentümer der Bundesforste ist das österreichische Volk. Also zahlen wir uns das selbst – man kann somit auch von einer versteckten Steuer sprechen. Ob es nicht besser wäre, dass die Bundesforste endlich einmal eine Vorreiterrolle einnehmen und tatsächlich nachhaltige und naturverbundene Wälder schaffen?
In manchen Ballungszentren gibt es für die Biker nicht einmal diese „Forstautobahnen“. Die Steiermark etwa ist von einer Vielzahl (meist blaublütiger) Großgrundbesitzer beherrscht. Diese Kaste lebt offensichtlich noch in der längst vergangenen Welt der Feudalherrschaft. Die steirische „Lösung“? Öffentliche Straßen werden einfach als MTB-Strecken ausgewiesen. Das muss man sich einmal vorstellen: Hier „dürfen“ Mountainbiker dann gemeinsam mit vorbeirasenden Pkw und dicken Brummis ihren „Erholungsraum“ nutzen!
Es geht aber noch abartiger: In Kärnten gibt es Straßen, auf denen ist beispielweise das Fahren mit dem Auto zu Almhütten gestattet, nicht aber mit dem Mountainbike. Diese Logik dürfte wohl auch für Nichtradler nicht mehr nachvollziehbar sein.
Video: ORF-Bericht über die erste "MTB-Demo"
SCHUTZ DES WILDES?
Fakt ist: Tourismus, Holzwirtschaft, Naturschutz und vor allem die Erholungssuche sind mehr als 150 Jahre nach Einführung der Landesjagdgesetze immer noch der feudalen Jagdwirtschaft untergeordnet. Bestes Beispiel: Ganze Regionen werden während der Hirschbrunft samt
Schutzhütten gesperrt. Viele meinen, die Sperrung ist wichtig, um den Rotwildbestand zu gewährleisten. Aber der Wildbestand hat sich in den letzten 100 Jahren um das 20- bis 25-fache erhöht. In Tirol, wo der Tourismus einen hohen Stellenwert innehat, hat sich der Rotwildbestand allein in den letzten 20 Jahren verdoppelt.
Fazit: Es muss für diese Sperrungen einen anderen Grund als „Wildberuhigung“ geben. Richtig! Die Hirschbrunft ist auch die Hauptschusszeit für Rotwild! Die Jäger geben sich ja gern als die Schützer der Wildtiere aus. Faktum ist jedoch, dass die Gefahr für die Tiere nicht von den Erholungsuchenden wie Mountainbikern oder Wanderern ausgeht, sondern offensichtlich von der Jagd selbst. Viele der 120.000 Jäger in Österreich üben ihr naturverbundenes Hobby sicher ehrenhaft und vorbildlich aus. Den alleinigen Anspruch auf den Wald zu stellen, ist aber auch längst überholt.
Eines ist klar: Für diesen Kraftakt um mehr Bewegungsfreiheit müssen sich Mountainbiker aller Kategorien – von Cross Country bis Downhill – vereinigen. Die Kampagne „legal Biken – auch in Österreich“ ist die Möglichkeit für alle Bergradler, an einer Ausweitung des Betretungsrechtes für Mountainbiker auf eigenes Risiko mitzuwirken – und zwar ohne jegliche Haftung für Grundeigentümer und Wegehalter.
Mountainbiken wäre für Grundeigentümer ein großes Haftungsrisiko, heißt es immer wieder. Tatsächlich spricht aber die momentane gesetzliche Situation klar eine andere Sprache: Das Radfahren auf Forststraßen und Wegen ist ohne die Zustimmung des Grundeigentümers ohnehin rechts- und widmungswidrig. Durch die Fahrverbotstafeln, die am Beginn jeder Forststraße (sogar auf offiziellen MTB-Strecken) angebracht sind, wird diese Unerlaubtheit nochmals vor Augen geführt. Eine etwaige Haftung des Grundeigentümers kann somit nur bei einer „vorsätzlichen Handlung“ eintreten. Vorsätzlich bedeutet, dass jemand willentlich etwas tut, wodurch ein anderer zu Schaden kommt. Wie das Stellen von Fallen für Mountainbiker, das leider immer wieder vorkommt. Für solch vorsätzlich herbeigeführte Schäden kann es logischerweise keine Haftungsbefreiung geben.
Video: "legal biken - auch in Österreich" von upmove
HILFE VON ALPINEN VEREINEN
Um es nochmals deutlich festzustellen: Die Mountainbiker wollen bei einer Öffnung der Forststraßen und Wanderwege genau diese Nicht-Haftung des Wegehalters, wie sie bei der momentanen unrechtmäßigen Nutzung gegeben ist. Denn jede Outdoor-Aktivität muss von Selbstverantwortung getragen sein.
Auch die Unterstützung durch die alpinen Vereine wird für die Wegefreiheit der Mountainbiker wichtig sein. Während die Naturfreunde mittlerweile offiziell zumindest für eine Öffnung der Forststraßen eintreten, tut sich der Alpenverein noch immer schwer. Und das, obwohl bis zu zwei Drittel der Mitglieder der alpinen Vereine auch Mountainbiker sind.
Auch heuer werden von „upmove“ wieder einige Trutzpartien veranstaltet. Dabei werden Mountainbiker wieder ruhig, aber bestimmt ihren Unmut über die antiquierte gesetzliche Lage zum Ausdruck bringen und das Bike den Berg hochschieben.
Dass Forststraßen allein zu wenig sind, ergibt sich aus entsprechenden Studien: Mehr als 80 Prozent der Biker wollen nicht bloß auf Forststraßen, sondern auf Wegen und Steigen radeln – und tun dies auch. Tendenz steigend. Ebenfalls steht fest, dass der Umgang zwischen Bergradlern und Wanderern respektvoll ist. Je höher das Aufeinandertreffen stattfindet, desto konfliktfreier sind diese Begegnungen. Die Fair-Play-Regeln für ein Miteinander am Trail sind selbstverständlich: Bergradler bewegen sich nachrangig gegenüber der Natur und allen anderen Nutzungsgruppen. Aber eines muss allen klar sein: Mountainbiker haben für die Erholungssuche genau wie Wanderer und Bergsportler das gleiche Recht auf Bewegungsfreiheit im Wald und im darüberliegenden Bergland.
DER AUTOR
Dietmar Gruber ist erfolgreicher Unternehmer im Maschinen- und Anlagenbau in Kremsmünster (OÖ). Mit upmove hat der leidenschaftliche Hobbyradler vor fünf Jahren die Interessenvertretung für Mountainbiker in Österreich gegründet und zu einem der größten MTB-Vereine im deutschsprachigen Raum gemacht.
Weitere Infos findest du auf www.upmove.at und www.legalbiken.at.
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